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Beleuchtungseinrichtungen &
Scheinwerferblenden

Zulässige Farben:

 

 

 

Tagfahrlicht:

(Nachrüstung, gesetzlich für Neufahrzeuge ab Februar 2011) - ECE Regelung R 87

 

Allgemein:

Das Tagfahrlicht dient dazu, die Auffälligkeit eines entgegenkommenden Fahrzeuges bei Tage zu verbessern, es soll nicht nur aufgrund seines Umrisses sondern auch durch leuchtende Flächen erkennbar sein! (analog zu Motorrädern)

 

Vorschriften:

 

Darf nur an der Fahrzeugfront bei ausgeschaltetem Hauptlicht leuchten (auch in Verbindung mit dem Standlicht)

 

 

 

Unterbodenbeleuchtung:

 

Ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Werden aber bis jetzt von der Exekutive unter folgenden Vorraussetzungen geduldet:

 

Standlichtringe:

Eintragung ausschließlich in Kombination mit der gesamten Leuchten-/Scheinwerfereinheit mit ABE/Teilegutachten. Wir raten aus verkehrsrechtlicher Sicht von der Verwendung von Eigenbaumodellen ab.

 

Xenon Scheinwerfer:

Sind nur in Kombination mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerferwaschanlage eintragungsfähig.