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Aerodynamikbauteile

 

Mindesterfordernis ist ein dauerhaft angebrachtes E-Prüfzeichen (E13,E1, etc), daher ist wichtig, ev. Teilenummern nicht zu entfernen (durch Wegschleifen der eingeprägten Nummern, Entfernen von Aufklebern oder Überlackieren von gedruckten Kennzeichnungen).

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alt In diesem Bereich muss dass Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 110mm haben. (elastische Teile eine Bodenfreiheit von 80mm)
alt In diesem Bereich muss das Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 80mm haben.

 

 

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Infos bzgl. Scheinwerferblenden finden Sie unter Beleuchtungseinrichtung